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Main-Kinzig e.V.

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Kind & Kegel
Sozialpädagogische Einzelfall- und Familienhilfe
Mobile flexible Hilfen
 

Seit seinem Bestehen (1997) führt das ZKJF im Auftrag des Kreisjugendamtes Sozialpädagogische Einzelfallhilfe (EFH) sowie Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) durch. Seit 1986 werden diese Hilfen im Main-Kinzig-Kreis angeboten - Jahre vor ihrer Verankerung im SGB VIII (1990). Die Gründung des ZKJF ist maßgeblich mit diesem Bereich der Jugendhilfe verbunden (s. Vereinsgeschichte).

Diese Formen der Hilfe zur Erziehung sind im 8. Sozialgesetzbuch (§§27 ff SGB VIII) verankert und Pflichtangebote der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Eltern und Jugendliche können bei Bedarf diese Hilfen beim Jugendamt beantragen. Ist ihr Hilfebedarf nach intensiver Beratung in einem Bescheid durch das Jugendamt festgestellt, besitzen sie einen Rechtsanspruch auf eine Hilfe.

EFH und SPFH sind intensive Formen der aufsuchenden ambulanten Erziehungshilfe und finden im Wohnumfeld statt. Die Einzelfalhilfe richtet sich an Jugendliche oder jungen Erwachsene, die Familienhilfe an die Mitglieder einer Erziehungsgemeinschaft*. Beide Maßnahmen dauern durchschnittlich 1,5 Jahre mit ein oder mehreren Terminen in der Woche. Umfang und Dauer der Leistung werden durch das Jugendamt festgelegt. Die inhaltliche Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Hilfeempfänger und wird in einem Hilfeplan dargestellt. Bei der Durchführung wird ein hoher Grad an Flexibilität gefordert.

Schwerpunktmäßig arbeiten wir  in den Altkreisen Hanau und Schlüchtern. Die Hilfen werden von zwei pädagogischen Fachteams durchgeführt, bestehend aus Fachkräften der Sozialpädagogik/Sozialarbeit und Pädagogik, in der Regel mit einer Zusatzqualifikation aus dem Bereich Systemische Familientherapie / -beratung.

* Zu einer Erziehungsgemeinschaft gehören mindestens zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Generationen. Es müssen also nicht nur komplette Familien sein.