Seit seinem Bestehen (1997) führt
das ZKJF im Auftrag des Kreisjugendamtes Sozialpädagogische
Einzelfallhilfe (EFH) sowie Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
durch. Seit 1986 werden diese Hilfen im Main-Kinzig-Kreis angeboten - Jahre vor
ihrer Verankerung im SGB VIII (1990). Die Gründung des ZKJF ist maßgeblich
mit diesem Bereich der Jugendhilfe verbunden (s. Vereinsgeschichte).
Diese Formen der Hilfe zur Erziehung sind im 8. Sozialgesetzbuch (§§27
ff SGB VIII) verankert und Pflichtangebote der örtlichen Träger
der öffentlichen Jugendhilfe. Eltern und Jugendliche können bei Bedarf
diese Hilfen beim Jugendamt beantragen. Ist ihr Hilfebedarf nach intensiver
Beratung in einem Bescheid durch das Jugendamt festgestellt, besitzen sie einen
Rechtsanspruch auf eine Hilfe.
EFH und SPFH sind
intensive
Formen der aufsuchenden ambulanten Erziehungshilfe und finden im
Wohnumfeld statt. Die Einzelfalhilfe richtet sich an Jugendliche
oder jungen Erwachsene, die Familienhilfe an die Mitglieder einer
Erziehungsgemeinschaft*. Beide
Maßnahmen dauern durchschnittlich 1,5 Jahre mit ein oder mehreren
Terminen in
der Woche. Umfang und Dauer der Leistung werden durch das Jugendamt
festgelegt. Die
inhaltliche Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach dem individuellen
Bedarf
der Hilfeempfänger und wird in einem Hilfeplan dargestellt. Bei der
Durchführung wird
ein hoher Grad an Flexibilität gefordert.
Schwerpunktmäßig arbeiten wir in den Altkreisen Hanau und Schlüchtern. Die Hilfen werden von zwei pädagogischen Fachteams
durchgeführt, bestehend aus Fachkräften der Sozialpädagogik/Sozialarbeit und Pädagogik, in der Regel mit einer Zusatzqualifikation aus dem Bereich Systemische Familientherapie / -beratung.
* Zu einer Erziehungsgemeinschaft gehören mindestens zwei Personen aus
zwei unterschiedlichen Generationen. Es müssen also nicht nur komplette
Familien sein.
|